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   OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09 (https://dejure.org/2009,35524)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.2009 - 2 MB 22/09 (https://dejure.org/2009,35524)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 2 MB 22/09 (https://dejure.org/2009,35524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 B 30/09
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung ausgehen, dass die Zweitwohnung - auch - für Zwecke der persönlichen Lebensführung gehalten wird, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, E 99, 303, 307).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 74.90

    Steuerrechtliche Voraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum auch - wenngleich nur kurzzeitig - genutzt hat (BVerwG v. 31.10.1990 - 8 B 74.90 -, Buchholz 401.61; Senatsurt. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NVwZ-RR 2000, 634, Urt. v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 -, Die Gemeinde 2002, 156), zumal schon das bloße Vorhalten für den persönlichen Bedarf den Steuertatbestand erfüllt (BVerwG v. 20.03.1992 - 8 B 132.91 - Senatsurt. v. 25.07.1991 - 2 L 75/91 - Urt. v. 05.04.2000 - 2 L 74/99 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 2 LB 55/04
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Daher sind derartige Arbeiten, wie auch der Aufenthalt allein zum Zwecke der Durchführung der Reparaturarbeiten, der Einkommenserzielung und nicht der Einkommensminderung zuzurechnen (Senatsbeschl. v. 25.05.2005 - 2 LB 55/04 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum auch - wenngleich nur kurzzeitig - genutzt hat (BVerwG v. 31.10.1990 - 8 B 74.90 -, Buchholz 401.61; Senatsurt. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NVwZ-RR 2000, 634, Urt. v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 -, Die Gemeinde 2002, 156), zumal schon das bloße Vorhalten für den persönlichen Bedarf den Steuertatbestand erfüllt (BVerwG v. 20.03.1992 - 8 B 132.91 - Senatsurt. v. 25.07.1991 - 2 L 75/91 - Urt. v. 05.04.2000 - 2 L 74/99 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum auch - wenngleich nur kurzzeitig - genutzt hat (BVerwG v. 31.10.1990 - 8 B 74.90 -, Buchholz 401.61; Senatsurt. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NVwZ-RR 2000, 634, Urt. v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 -, Die Gemeinde 2002, 156), zumal schon das bloße Vorhalten für den persönlichen Bedarf den Steuertatbestand erfüllt (BVerwG v. 20.03.1992 - 8 B 132.91 - Senatsurt. v. 25.07.1991 - 2 L 75/91 - Urt. v. 05.04.2000 - 2 L 74/99 -).
  • BVerwG, 25.05.1994 - 8 B 81.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Der steuerpflichtigen Eigennutzung bzw. Eigennutzungsmöglichkeit steht nicht bereits von vornherein entgegen, dass der Aufenthalt des Wohnungsinhabers lediglich dazu gedient habe, die Wohnung "winterfest zu machen" (BVerwG v. 25.05.1995 - 8 B 81.94 - Senatsurt. v. 20.01.1994 - 2 L 167/93 -), Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten auszuführen, an Eigentümerversammlungen teilzunehmen oder zu Inspektionszwecken erfolgt sei (Senatsurt. v. 17.06.1992 - 2 L 94/91 - v. 30.11.1992 - 2 L 202/91 -), weil die Ausführung solcher Arbeiten und der Aufenthalt in der Wohnung zu Erholungszwecken sich regelmäßig nicht ausschließen (vgl. Senatsurt. v. 21.09.2005 - 2 LB 31/04 -).
  • BVerwG, 20.03.1992 - 8 B 132.91

    Steuerbegünstigung bei Vorhaltung einer Zweitwohnung für Zwecke der eigenen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhaber der Zweitwohnung diese im Erhebungszeitraum auch - wenngleich nur kurzzeitig - genutzt hat (BVerwG v. 31.10.1990 - 8 B 74.90 -, Buchholz 401.61; Senatsurt. v. 04.08.1999 - 2 L 17/99 -, NVwZ-RR 2000, 634, Urt. v. 18.10.2000 - 2 L 64/99 -, Die Gemeinde 2002, 156), zumal schon das bloße Vorhalten für den persönlichen Bedarf den Steuertatbestand erfüllt (BVerwG v. 20.03.1992 - 8 B 132.91 - Senatsurt. v. 25.07.1991 - 2 L 75/91 - Urt. v. 05.04.2000 - 2 L 74/99 -).
  • VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17

    Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016

    Mehrtägige Aufenthalte sprechen bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise eher für die Vermutung, dass die Wohnung zumindest auch der persönlichen Lebensführung dient (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 8.10.2009, - 2 MB 22/09 -).
  • VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16

    Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur

    Mehrtägige Aufenthalte sprechen bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise allerdings eher für die Vermutung, dass die Wohnung zumindest auch der persönlichen Lebensführung dient (vgl. OVG Schleswig, Beschl. vom 08.10.2009, - 2 MB 22/09 -).
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